Verbesserung der Photovoltaik-Nutzung auf Reihen- und Doppelhäusern


PV im Eigenheim power2nature

Nach der aktualisierten Bayerischen Bauordnung zufolge reichen anstelle der bisher an der Grundstücksgrenze vorgeschriebenen Brandwände künftig Trennwände aus. Da bei diesen die Abstandsvorschriften für Dachaufbauten nicht greifen, können mehr Quadratmeter für Photovoltaik-Dachanlagen genutzt werden.

Demnach werden künftig bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2, wozu viele Doppel- und Reihenhäuser mit bis zu 400 Quadratmeter Brutto-Grundfläche gehören, als Gebäudeabschluss „Trennwände“ verlangt – und nicht mehr wie bisher „Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden“. Ziel der Änderung ist, die Nutzungsmöglichkeiten der Dachflächen für Solaranlagen zu verbessern, wie aus der Begründung des von Abgeordneten der CSU und der Freien Wähler eingebrachten Änderungsantrages hervorgeht. Denn bei Trennwänden greifen die Abstandsvorschriften für Dachaufbauten nicht, so dass Photovoltaik-Dachanlagen dort bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen. Auch gemeinschaftliche Anlagen mit Nachbarn werden so möglich. Wichtig ist, dass die Solaranlage aus nichtbrennbaren Baustoffen besteht. Nur dann kann auf einen Abstand verzichtet werden. Ein Schutz gegen Brandübertragung muss weiterhin gegeben sein.

Bei Gebäuden, die auf demselben Grundstück aneinandergebaut sind, sind in Bayern Trennwände bereits seit der Bauordnungsnovelle 2008 zulässig. Jetzt gilt diese Erleichterung auch für Gebäude, die zwar aneinandergebaut sind, aber auf verschiedenen Grundstücken stehen.