Inkrafttreten der neuen Stellplatzsatzung


Der Marktgemeinderat Markt Schwaben hat am 19.09.2024 den Erlass einer neuen

Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und deren Ablösung des Marktes Markt Schwaben (Stellplatzsatzung)

beschlossen.

Die Satzung gilt für das Gebiet des Marktes Markt Schwaben, soweit nicht durch rechtsverbindliche Bebauungspläne ausdrücklich abweichende Festsetzungen getroffen werden.

Die vom Marktgemeinderat in der Sitzung am 19.09.2024 beschlossene Satzung tritt am 01.10.2024 in Kraft.

Die Stellplatzsatzung kann ab sofort während der Parteiverkehrszeiten eingesehen werden im Rathaus Markt Schwaben, Schloßplatz 2, Markt Schwaben (Sachgebiet Planen und Bauen, Zimmer Nr. 2.02).
Außerhalb der Parteiverkehrszeiten ist eine Einsichtnahme in die Satzung nach vorheriger telefonischer Terminabsprache ebenfalls möglich. Sie steht außerdem auf der Internetseite des Marktes zur Einsicht/zum Download bereit.

www.markt-schwaben.de/de/buergernah-persoenlich/Bauleitplanung/oertliche_Bauvorschriften

Ansprechpartner im Rathaus:
Frau Dillmann, Tel. 418 – 163 und Herr Bauer, Tel. 418 – 162