Verfahren der Plakatierung zur Bundestagswahl 2025


Die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Markt Markt Schwaben (Plakatierungsverordnung/ PlakV) sieht vor, dass bei Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden per Losverfahren über die Platzzuteilung der Wahlplakate an den jeweiligen Plakatstellwänden entschieden wird. Dies gilt somit auch für die Bundestagswahl am 23.02.2025.

Die erstmalige Plakatierung an den Wahlplakatwänden wird durch die Gemeindeverwaltung/ Bauhof durchgeführt und erfolgt am Donnerstag, den 09.01.2025.

Wahlplakate sind hierfür in ausreichender Zahl persönlich oder per Post im Rathaus Markt Schwaben, Sach­gebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben bis spätestens Mittwoch, den 08.01.2025 vorzulegen. 
Ansprechpartnerin ist Frau Stiegler, E-Mail: ordnungsamt(at)markt-schwaben.de, Telefon 08121/418-181.

Die Zuteilung der 20 Plakatierungsflächen pro Standort erfolgt am Mittwoch, den 08.01.2025, ab 18.15 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Markt Schwaben, per öffentlichem Losverfahren. 
Die Zuweisungsverlosung er­folgt unter den bis zu diesem Zeitpunkt abgegebenen Plakaten.
Alle später abgegebenen Plakate wer­den in der Reihenfolge ihres Eintreffens auf der Wand fortlaufend ergänzt!

Das Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung teilt den Parteien und Wählergruppen umgehend ihren Platz auf den Plakatie­rungswänden mit.  Später eingereichte Plakate für die Erstplakatierung werden jeweils am darauffolgenden Donnerstag von der Verwaltung/ Bauhof ausgehängt.

Umgestaltungen, Wechsel der Plakate oder ähnliches an den Plakatwänden sind auf den bereits zuge­wiesen Flächen von den Parteien, Wählergruppen und ihren Beauftragten selbst vorzunehmen. Auch ggfs. erforderliche Nachplakatierungen wegen Vandalismus oder Wetterschäden sind von den Verantwortlichen selbst vorzunehmen.

Die Verordnung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen: Plakatierungsverordnung oder auch auf unserer Website unter www.markt-schwaben.de/Satzungen > "Plakatierungsverordnung" nachlesen.