Beschwerden und Petitionen
Unternehmer haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Übergeordnete Lebenslage: Rechtsmittel und Anregungen
Unternehmer haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.