Öffentliche Grünanlagen; Beantragung einer Sondernutzung

Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet.
Öffentliche Grünflächen haben einen hohen Stellenwert für die Ökologie in den Gemeinden. Sie bieten vielfältigen Lebensraum für Pflanzen und Tiere und verbessern als Staub-, Abgas- und Lärmfilter das Lokalklima.
Die Verwaltung, Pflege und Unterhaltung der gemeindlichen Grünflächen ist damit eine wichtige Aufgabe der Gemeinden. Bauhöfe, Stadtgärtnereien, Straßenmeistereien sowie private Firmen sind hierbei unentbehrliche Dienstleister; sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Bereicherung des Orts- und Landschaftsbildes, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und zur Verbesserung der Lebensqualität.


Der Grünflächenverwaltung unterliegen folgende Aufgaben:

  • Pflege der Grünanlagen und Spielplätze
  • Pflege und Fortschreibung des Grünflächenkatasters
  • Bearbeitung von Baulasten, Grunddienstbarkeiten und Leitungstrassen in öffentlichen Grünanlagen
  • Bearbeitung von Sondernutzungen öffentlicher Grünflächen auf Grund eines Antrages
  • Bearbeitung von Schadensfällen an öffentlichen Grünflächen und Bäumen
  • Baumkontrolle und Führen eines Baumkatasters
  • Gestaltung und Pflege von Hecken, Sträuchern und Blumen
  • Pflege und Unterhaltung der gemeindlichen Sitz- und Ruhebänke
  • Gestaltung und Unterhaltung extensiver Flächen zum Schutz der Bienen und Insekten


Der Friedhofspflege unterliegen folgende Aufgaben:
  • Pflege der Außenanlagen
  • Pflege und Unterhaltung der Wege
  • Entsorgung von Abfall und Grüngut
  • Reinigung und Pflege der Wasserbrunnen
  • Instandhaltung und Pflege der Ehrengräber


Der Gewässerunterhalt umfasst:
  • Überwachung, Pflege und Reinigung von Wasserläufen
  • Regelmäßige Kontrollen der Wasserqualität stehender Gewässer
Sonstiges
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