Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen

Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.

Auf Anfrage werden z. B. Stellungnahmen zu Zuschussanträgen

  • nach Art. 10 FAG zum Bau von Schulen, Kindergärten u.a. lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen,
  • für Straßenbaumaßnahmen und Ausbauten von Ortsdurchfahrten sowie
  • zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

erstellt.