Straßenverkehr; Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch die Gemeinde

In Bayern sind neben der Bayerischen Polizei auch die Gemeinden befugt, bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten zu verfolgen und zu ahnden. Verkehrsüberwachung ist vorrangig darauf ausgerichtet, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Der Markt Markt Schwaben betreibt seid 2006 eine Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) zur Überwachung des ruhenden (Parkverstöße) und des fließenden Verkehrs (Blitzer). Und nicht nur in Markt Schwaben sondern auch in inzwischen 13 angeschlossenen Gemeinden ist das entsprechend geschulte Personal zu Fuß oder mit Messfahrzeugen unterwegs.

Bearbeitet werden alle ermittelten Ordnungswidrigkeiten - auch die der angeschlossenen Gemeinden - im Büro der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Schloß; Rathaus Markt Schwaben, Schloßplatz 1, 85570 Markt Schwaben.

Persönlich oder telefonisch erreichen Sie die Mitarbeiterinnen der Kommunalen Verkehrsüberwachung

Montags und Donnerstags
in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr
Telefon: 08121 418-168 oder 187
Telefax: 08121 418-768 oder 787

E-Mail: kvue(at)markt-schwaben.de