Wasserpreise
Grundgebühr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
¾ Zoll bis 4 qbm/h 24,00 Euro¤/Jahr
1 Zoll bis 10 cbm/h 30,00 Euro ¤/Jahr
1 ½ Zoll bis 16 cbm/h 36,00 Euro ¤/Jahr
80 Ø bis 63 cbm/h 324,00 Euro/Jahr
100 Ø bis 100 cbm/h 384,00 Euro/Jahr
Verbrauchsgebühr
Die Gebühr beträgt 0,96 Euro ¤ pro Kubikmeter entnommenem Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,00 Euro¤ pro Kubikmeter entnommenem Wasser. Wird kein Bauwasserzähler bzw. kein beweglicher Wasserzähler verwendet, so richtet sich die Gebühr nach der Geschoßfläche. Dabei werden je angefangene 10 qm Geschoßfläche 4,50 Euro ¤ berechnet.
Wasserverluste - Rohrbrüche
Es kommt immer wieder vor, dass Wasserabnehmer zum Jahresende hohe Wassergebühren nachzahlen müssen, da sie nicht bemerkt haben, dass sie in ihrer Haus- oder Gartenleitung einen Wasserverlust haben.
Wir können Sie nur immer wieder darauf hinweisen, Ihren Wasserzähler mindestens vierteljährlich dahingehend zu überprüfen, ob er bei geschlossenen Wasserent- nahmestellen auch tatsächlich keinen Verbrauch anzeigt. Nur so können Sie sicher sein, innerhalb Ihres Hauses keinen Wasserverlust zu haben, um so unnötige Gebührenzahlungen auszuschließen.
Ferner bitten wir Sie, uns umgehend jegliche Beobachtungen (z.B. plötzlich auftretende Nassstellen in Ihrem Grundstück oder auch auf öffentlichen Straßen, u.ä.) zu melden, die auf einen Wasserrohrbruch hindeuten.
Für Rohrbrüche steht immer ein Team in Bereitschaft, auch an Wochenenden (Telefon 0171 / 6725028, Herr Bäuchle, Herr Hiel).
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern der Nenngröße
¾ Zoll bis 4 qbm/h 24,00 Euro¤/Jahr
1 Zoll bis 10 cbm/h 30,00 Euro ¤/Jahr
1 ½ Zoll bis 16 cbm/h 36,00 Euro ¤/Jahr
80 Ø bis 63 cbm/h 324,00 Euro/Jahr
100 Ø bis 100 cbm/h 384,00 Euro/Jahr
Verbrauchsgebühr
Die Gebühr beträgt 0,96 Euro ¤ pro Kubikmeter entnommenem Wassers. Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,00 Euro¤ pro Kubikmeter entnommenem Wasser. Wird kein Bauwasserzähler bzw. kein beweglicher Wasserzähler verwendet, so richtet sich die Gebühr nach der Geschoßfläche. Dabei werden je angefangene 10 qm Geschoßfläche 4,50 Euro ¤ berechnet.
Wasserverluste - Rohrbrüche
Es kommt immer wieder vor, dass Wasserabnehmer zum Jahresende hohe Wassergebühren nachzahlen müssen, da sie nicht bemerkt haben, dass sie in ihrer Haus- oder Gartenleitung einen Wasserverlust haben.
Wir können Sie nur immer wieder darauf hinweisen, Ihren Wasserzähler mindestens vierteljährlich dahingehend zu überprüfen, ob er bei geschlossenen Wasserent- nahmestellen auch tatsächlich keinen Verbrauch anzeigt. Nur so können Sie sicher sein, innerhalb Ihres Hauses keinen Wasserverlust zu haben, um so unnötige Gebührenzahlungen auszuschließen.
Ferner bitten wir Sie, uns umgehend jegliche Beobachtungen (z.B. plötzlich auftretende Nassstellen in Ihrem Grundstück oder auch auf öffentlichen Straßen, u.ä.) zu melden, die auf einen Wasserrohrbruch hindeuten.
Für Rohrbrüche steht immer ein Team in Bereitschaft, auch an Wochenenden (Telefon 0171 / 6725028, Herr Bäuchle, Herr Hiel).
Zugehörigkeit zu