Bekanntmachung: Freiwilliger Wehrdienst - Widerspruch der Datenübermittlung an das Bundesamt


Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst umgewandelt worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 58b des Soldatengesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von im folgenden Jahr volljährig werdenden Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an das Bundesamt für Wehrverwaltung:

- Familienname
- Vorname
- derzeitige Anschrift

Der betroffene Personenkreis hat nach § 36 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz) das Recht und die Möglichkeit, der Datenübermittlung zu widersprechen.

Der Widerspruch muss nicht begründet werden und kann beim Bürgerservice des Marktes Markt Schwaben eingelegt werden. Es besteht die Möglichkeit, den Widerspruch persönlich beim Bürgerservice, online über unsere Homepage www.markt-schwaben.de oder schriftlich über das auf der Homepage abrufbare Formular eingelegt werden. Geben Sie dazu auf unserer Homepage über die Suche den Begriff „Übermittlungssperre“ ein. Bitte drucken Sie das Formular aus und senden Sie es unterschrieben zu.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wird, werden die Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergegeben.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice, Schloßplatz 2, 85570 Markt Schwaben.
Telefon: 08121/418-131; -132; -136, E-Mail: buergerservice(at)markt-schwaben.de